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Risikoabschätzung §51 TrinkwV

Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV: Legionellen im Trinkwasser vermeiden

Warum ist eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV wichtig?

Legionellen sind gefährliche Bakterien, die sich in warmem Trinkwasser vermehren und schwere Krankheiten wie die Legionärskrankheit verursachen können. Die Trinkwasserverordnung (§51 TrinkwV) schreibt daher eine Risikoabschätzung für bestimmte Gebäude mit Trinkwasseranlagen vor. Ziel ist es, mögliche Gefahren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die anschließende technische Optimierung ggf. Sanierung essenzieller Komponenten eine möglichst nachhaltige Beseitigung von Legionellen erreichen kann.

Legionellen im Trinkwasser – ein unterschätztes Risiko

Legionellen im Trinkwasser stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Sie verbreiten sich über feinste Wassertröpfchen (Aerosole), die beim Duschen, in Klimaanlagen oder in Whirlpools eingeatmet werden können. Besonders in warmem, stagnierendem Wasser vermehren sich Legionellen stark – vor allem bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Durch falsche Einstellungen der zentralen Komponenten werden Legionellen oftmals über mehrere Jahre in vollkommener Unwissenheit "gezüchtet", da die betreuenden Sanitär-Fachfirmen die Betreuung leider oft nur auf die Heizung legen, wodurch das gesamte Trinkwassersystem über die Jahre in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

 

Legionellen sind IMMER im Trinkwasser vorhanden, wir möchten diesen Bakterien durch die richtigen Maßnahmen das Wachstum so schwer wie möglich machen!

 

Wie viele Menschen erkranken an Legionellen in Deutschland?

Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) werden in Deutschland jährlich zwischen 1.500 und 2.000 Fälle der Legionärskrankheit (Legionellose) gemeldet – die Dunkelziffer könnte jedoch deutlich höher liegen. Studien zeigen, dass bis zu 30.000 Infektionen pro Jahr auftreten könnten, da nicht jeder Fall diagnostiziert wird.

🔹 Beispielhafte Fälle von Legionellen-Ausbrüchen:

  • 2013 in Warstein: Über 150 Menschen infizierten sich, zwei verstarben. Ursache war ein Rückkühlsystem.
  • 2021 in Bremen: Mehrere Bewohner eines Wohnkomplexes erkrankten aufgrund kontaminierter Warmwasserleitungen.
  • Regelmäßige Hotel- und Krankenhausfälle: Immer wieder werden Legionellen in Trinkwassersystemen von Hotels oder Kliniken nachgewiesen, was zu Erkrankungen führt.

Pflicht zur Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV

Laut §51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Betreiber von Trinkwasseranlagen eine Risikoabschätzung durchführen, wenn der technische Maßnahmenwert von 100KBE/100ml für Legionellen im Rahmen der orientierenden Legionellenuntersuchungen erreicht oder Überschritten wird. Dies betrifft vor allem:

Wohngebäude mit zentraler Warmwasserversorgung und Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach §31 TrinkwV
Krankenhäuser, Pflegeheime und medizinische Einrichtungen
Hotels, Sportstätten und Schwimmbäder

Ziel ist es, Legionellen im Trinkwasser frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, selbst wenn "nur" ein geringfügige Überschreitung des sog. technischen Maßnahmenwerts von 100KBE/100ml nachgewiesen wurde, da eine unzureichende Gefahrenabwehr das Wachstum der Legionellen sogar noch beschleunigen könnte, wodurch eine fortwährende Spirale aus halbherzigen Versuchen der Beseitigung und Nachuntersuchungen zusätzlich immense Unkosten verursachen kann, die die Kosten der Risikoabschätzung und möglicher Sanierungen weit übersteigen.

Ablauf der Risikoabschätzung: Schritt für Schritt

Eine professionelle Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV umfasst mehrere Phasen:

1. Bestandsaufnahme der Trinkwasserinstallation

  • Prüfung der Anlage auf Schwachstellen (z. B. technische Defekte, niedrige Temperaturen, Stagnations- und Totleitungen) durch den Sachverständigen persönlich vor Ort.

2. Schwachstellenprüfung und Dokumentation von Auffälligkeiten

  • Die einzelnen Komponenten werden nach den Vorgaben der VDI 6023 Blatt 2 systematisch überprüft, dokumentiert und nach Mängeln katalogisiert.

3. Bewertung der Ergebnisse aus der Risikoabschätzung

  • Die ausgearbeitete Risikoabschätzung bei Legionellen ist in Gutachtenform zu erstellen, damit diese den Anforderungen der technischen Regeln entspricht und nach §51 TrinkwV von den zuständigen Aufsichtsbehörden wie z.B. Gesundheitsamt anerkannt wird.

4. Probenahme auf Legionellen im Trinkwasser (weitergehende Legionellenuntersuchung)

  • Analyse durch ein akkreditiertes Labor an verschiedenen Probenentnahmestellen im Rahmen einer weitergehenden Untersuchung, nachdem die Anlage durch den Sachverständigen überprüft wurde und die Festlegung der Probenahmestellen für die weitergehende Legionellenuntersuchung erfolgt ist (optional, dringend empfohlen bei größeren Gebäuden)

5. Maßnahmen zur Legionellenprävention nach Erhalt der Risikoabschätzung

  • Erneuerung defekter Bauteile sowie Nachrüstung fehlender Kompontenten, hydraulischer Abgleich, Wartung und technische Verbesserungen gehören unter anderem in Maßnahmen aus dem erstellen Maßnahmenkatalog der Risikoabschätzung für die nachhaltige Legionellenbeseitigung, dieser Maßnahmenkatalog unterscheidet sich von einem regulären Gutachten, da die Aufgabe des Sachverständigen die bestmögliche Unterstützung des Betreibers darstellt.

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