Legionellen sind gefährliche Bakterien, die sich in warmem Trinkwasser vermehren und schwere Krankheiten wie die Legionärskrankheit verursachen können. Die Trinkwasserverordnung (§51 TrinkwV) schreibt daher eine Risikoabschätzung für bestimmte Gebäude mit Trinkwasseranlagen vor. Ziel ist es, mögliche Gefahren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die anschließende technische Optimierung ggf. Sanierung essenzieller Komponenten eine möglichst nachhaltige Beseitigung von Legionellen erreichen kann.
Legionellen im Trinkwasser stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Sie verbreiten sich über feinste Wassertröpfchen (Aerosole), die beim Duschen, in Klimaanlagen oder in Whirlpools eingeatmet werden können. Besonders in warmem, stagnierendem Wasser vermehren sich Legionellen stark – vor allem bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Durch falsche Einstellungen der zentralen Komponenten werden Legionellen oftmals über mehrere Jahre in vollkommener Unwissenheit "gezüchtet", da die betreuenden Sanitär-Fachfirmen die Betreuung leider oft nur auf die Heizung legen, wodurch das gesamte Trinkwassersystem über die Jahre in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Legionellen sind IMMER im Trinkwasser vorhanden, wir möchten diesen Bakterien durch die richtigen Maßnahmen das Wachstum so schwer wie möglich machen!
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) werden in Deutschland jährlich zwischen 1.500 und 2.000 Fälle der Legionärskrankheit (Legionellose) gemeldet – die Dunkelziffer könnte jedoch deutlich höher liegen. Studien zeigen, dass bis zu 30.000 Infektionen pro Jahr auftreten könnten, da nicht jeder Fall diagnostiziert wird.
🔹 Beispielhafte Fälle von Legionellen-Ausbrüchen:
Laut §51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Betreiber von Trinkwasseranlagen eine Risikoabschätzung durchführen, wenn der technische Maßnahmenwert von 100KBE/100ml für Legionellen im Rahmen der orientierenden Legionellenuntersuchungen erreicht oder Überschritten wird. Dies betrifft vor allem:
✅ Wohngebäude mit zentraler Warmwasserversorgung und
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach §31
TrinkwV
✅ Krankenhäuser, Pflegeheime und medizinische
Einrichtungen
✅ Hotels, Sportstätten und Schwimmbäder
Ziel ist es, Legionellen im Trinkwasser frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, selbst wenn "nur" ein geringfügige Überschreitung des sog. technischen Maßnahmenwerts von 100KBE/100ml nachgewiesen wurde, da eine unzureichende Gefahrenabwehr das Wachstum der Legionellen sogar noch beschleunigen könnte, wodurch eine fortwährende Spirale aus halbherzigen Versuchen der Beseitigung und Nachuntersuchungen zusätzlich immense Unkosten verursachen kann, die die Kosten der Risikoabschätzung und möglicher Sanierungen weit übersteigen.
Eine professionelle Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV umfasst mehrere Phasen:
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